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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mountain Multi Media
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung sämtlicher Dienst- und Werkleistungen der Mountain Multi Media (nachfolgend MMM genannt), welche wiederum eine Abteilung der Gossweiler Media AG in Brienz ist, gegenüber dem Kunden.
1.2 Für Dienstleistungen im Bereich des Webhostings gilt zusätzlich der diesbezügliche Anhang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Die MMM erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anhang abweichende Bedingungen des Kunden nicht an. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn die MMM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Für die anderen Dienstleistungen der Gossweiler Media AG, insbesondere für das Long Term Meeting sowie Verlag & Redaktion, gelten separate AGB, welche nicht auf die Geschäfte der MMM anwendbar sind.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Aufträge des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn die MMM mit der Leistungserbringung beginnt oder die Aufträge von der MMM schriftlich bestätigt worden sind.
2.2 Werden vom Kunden bestimmte Anforderungen an die von der MMM zu erbringenden Leistungen gestellt, so hat er diese bei Auftragserteilung schriftlich niederzulegen.
2.3 Zur Vertragserfüllung kann die MMM Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
3. Preise
3.1 Die Preise der MMM gelten – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – ab dem Firmensitz in Brienz und exklusiv Verpackung. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
3.2 Die für einen konkreten Auftrag vereinbarten Preise sind für Nachbestellungen zu diesem Auftrag nicht verbindlich.
3.3. Auf Wunsch des Kunden erstellt die MMM Korrekturabzüge, die gesondert berechnet werden.
3.4 Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.
3.5 Preisberechnungen in Offerten beruhen ohne anderslautende Angaben auf vollständigen Unterlagen und Daten. Angaben, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen oder Angaben erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter.
3.6 Bei unbefristeten Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.
4. Lieferungen und Lieferfristen
4.1 Die von der MMM angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
4.2 Ist die Leistung der MMM von einer richtigen oder rechtzeitigen Belieferung abhängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern die MMM selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft der MMM nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von der MMM Korrekturabzüge, Layouts usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zugangs seiner Stellungnahme bei der MMM. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch die MMM beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie Mobilmachung, Krieg, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., die ausserhalb des Einflussbereichs der MMM liegen und von der MMM nicht zu vertreten sind. Die MMM wird das Vorliegen solcher Hindernisse dem Kunden unverzüglich mitteilen.
5. Zahlung
5.1 Zahlungen sind – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde – innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
5.2 Bei Zahlungszielüberschreitungen ist die MMM berechtigt, vom Kunden Zinsen in Höhe von 5% über dem Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Falls die MMM in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die MMM berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, der MMM nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Zahlungen haben per Überweisung auf ein von der Gossweiler Media AG anzugebendes Konto in der Schweiz zu erfolgen. Insbesondere werden keine Zahlungen mit Schecks oder Wechseln akzeptiert.
5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit von der MMM nicht anerkannten Gegenansprüchen aufzurechnen oder diesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Forderungen sind zwischen den Vertragsparteien unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Gewährleistung
6.1 Die MMM gewährleistet für die Dauer von 12 Monaten ab Abnahme oder Ingebrauchnahme, dass die vertragsgegenständlichen Werkleistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Für Rechtsmängel des Werkes haftet die MMM nur insoweit, als sie die vertragsgemässe Verwendung des Werkes stören oder vereiteln wird.
6.2 Das von der MMM erbrachte Werk ist vom Kunden unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel, ist dieser der MMM innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung anzuzeigen, ansonsten entfallen die entsprechenden Gewährleistungsansprüche. Wird ein versteckter Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung der MMM durch den Kunden angezeigt, entfallen ebenfalls die entsprechenden Gewährleistungsansprüche.
6.3 Die Gewährleistung umfasst nicht Mängel an den erbrachten Werkleistungen, die aus der Verarbeitung von mangelhaftem Material, zum Beispiel fehlerhaft angelegter digitaler Dokumente, resultieren, welches der Kunde an die MMM zur Ver- und Bearbeitung geliefert hat. Mehraufwendungen für die MMM, die durch die Lieferung von mangelhaftem Material durch den Kunden entstehen, werden gesondert berechnet.
6.4 Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert, Passergenauigkeit und Qualität der Druckträger bleiben vorbehalten.
6.5 Für die Rechtschreibung gilt die jeweils neuste Fassung des «Duden». Es werden die schweizerischen Formen verwendet.
6.6 Die Behebung von nicht unter die Gewährleistung fallenden Mängeln sowie nach Auftragserteilung vom Kunden gewünschte Änderungen, die bei der MMM zu zusätzlichem Aufwand führen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenso für zusätzlichen Aufwand, der bei der MMM aufgrund unklarer Vorgaben des Kunden, zum Beispiel falsch ausgefüllter Auftragsformulare, oder durch unsachgemässe Behandlung der Werkleistung entsteht.
7. Haftung
7.1 Schadensersatzansprüche für Datenverlust sind auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, wenn der Schaden bei ordnungsgemässer Datensicherung, insbesondere bei regelmässiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien, nicht eingetreten wäre.
7.2 Die MMM weist auf die Gefahren durch Viren und Eingriffe Dritter im Zusammenhang mit der Internetbenutzung hin. Die MMM haftet nicht für Schäden, die allein darauf beruhen, dass der Kunde es unterlässt, nach dem Stand der Technik geeignete Vorsorgemassnahmen, insbesondere die Unterhaltung einer Firewall oder eines Virensuchprogramms, zu treffen.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde hat Datenträger, die er der MMM zur Auftragserfüllung stellt, mit seinem Namen und seiner Anschrift zu versehen. Von allen an die MMM übergebenen Daten hat der Kunde vor der Übergabe an die MMM Sicherheitskopien anzufertigen.
8.2 Jegliches Material, das der Kunde an die MMM zur Be- und Verarbeitung liefert, ist der MMM frei Haus zu liefern.
8.3 Bei Aufträgen, die die drucktechnische Wiedergabe digitaler Daten oder eine entsprechende Belichtung von Filmen zum Gegenstand haben, hat der Kunde der MMM einen verbindlichen Laserausdruck vorab zur Verfügung zu stellen.
8.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente wie Andrucke, Proofs, Dateien oder Kopien auf Fehler zu prüfen und diese mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zu retournieren. Die MMM haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Von telefonisch aufgegebenen Korrekturen kann keine Rechtswirkung abgeleitet werden. Wird vereinbarungsgemäss auf Kontroll- und Prüfdokumente verzichtet, so trägt der Auftraggeber das volle Risiko.
8.5 Der Kunde hat eine gesonderte Vereinbarung mit der MMM über Datensicherung oder Datenherausgabe zu treffen, ansonsten ist die MMM berechtigt, ohne weitere Ankündigung gegenüber dem Kunden, Daten, die in Verbindung mit einem Auftrag stehen und für eine Ausgabe, also für eine Umwandlung in visualisierter Form, gedacht sind, zwei Wochen nach Ablieferung zu löschen. Daten, die im Rahmen eines Auftrages bearbeitet wurden, dürfen einen Monat nach Auslieferung gelöscht werden.
9. Urheberrecht
9.1 Der Kunde hat dafür einzustehen, dass die Durchführung des Auftrags nicht die Rechte Dritter, insbesondere Vervielfältigungsrechte, verletzt. Der Kunde stellt die MMM von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die diese gegen die MMM wegen der Ausführung eines Auftrags des Kunden geltend machen.
9.2 Alle Urheber- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte an von der MMM im Rahmen des Auftrages erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, Daten usw. verbleiben, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde und dies rechtlich zulässig ist, bei der MMM. Werden urheberrechtliche Verwertungsrechte entsprechend einzelvertraglicher Vereinbarung übertragen, so erfolgt dies für Rechte, welche die MMM selbst von Dritten ableitet nur in dem Umfang, der durch diesen Dritten der MMM eingeräumt wurde.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die ungültige oder unwirksame Bedingung ist vielmehr dann in einer Weise zu ergänzen oder durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.
10.2 Auftragsänderungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.3 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Hauptsitz der MMM in Brienz.
10.4 Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff OR).
10.5 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist 3800 Interlaken, Schweiz.
Geschäftsbedingungen Hosting
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen für Hosting bei der Mountain Multi Media (nachfolgend MMM genannt) sind ein Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MMM. Sie gelten für sämtliche Hosting-Angebote.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den Bereich des Web-Hostings.
2. Information
2.1 Soweit möglich informiert die MMM rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, für Wartungsarbeiten oder für die Einführung von Neuerungen nötig sind.
3. Kündigung und Beendigung
3.1 Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit der MMM abgeschlossen wurde. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Betrages pro rata temporis nicht möglich.
3.2 Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde der MMM sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
3.3 Löst die MMM den Vertrag auf, weil der Kunde rechts- oder vertragswidrig gehandelt hat oder die gebotenen Dienstleistungen anderweitig missbraucht hat – auch bei fristloser Auflösung seitens der MMM – so schuldet der Kunde der MMM sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
4. Haftung
4.1 Die MMM gewährt für ihre Dienstleistungen weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen ist ausgeschlossen.
4.2 Die MMM übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden oder dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
4.3 Die MMM übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden.
4.4 Jede weitergehende Haftung der MMM und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschäden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen.
4.5 Die MMM behält sich in allen Fällen vor, Schadenersatz geltend zu machen gegenüber Benutzern bei Delikten (insbesondere bei Datenkriminalität, Datenmissbrauch und sogenannten Hacking-Angriffen) auf das Netz oder die Infrastruktur der MMM.
5. Pflichten und Rechte des Kunden
5.1 Der Benutzer ist für den Inhalt und die Darstellung seiner Präsentation vollumfänglich verantwortlich und unterlässt es, Massensendungen zu verschicken. Der Benutzer verpflichtet sich, sich an die ethischen und generell akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet zu halten. Er haftet vollumfänglich für den Inhalt und übernimmt Kosten, falls solche durch seine Präsentation für die MMM entstehen. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass seine Verwendung des Internets sich innerhalb des geltenden Rechts bewegt. Er verpflichtet sich, die internationalen Vereinbarungen insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte Gebiete zu respektieren und einzuhalten und keinerlei Inhalte oder Dienstleistungen zu verbreiten, die gegen den guten Geschmack, die guten Sitten und Gebräuche verstossen oder sonstwie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen. Insbesondere gilt dies für die Verbreitung, den Verweis auf oder das Zurverfügungstellen der Verbindungen zur Verbreitung von Pornografie, Anleitung zu Gewalt oder Verbrechen, Diskriminierung jeglicher Art oder anderweitig anstössigem Inhalt. Die MMM ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von Kundenangeboten zu prüfen. Die MMM behält sich vor, bei Bekanntwerden eines entsprechenden Falles den Vertrag einseitig fristlos zu kündigen und den Internetzugang per sofort abzuschalten. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte. Vom Anschluss des Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreitet werden oder abrufbar sein:
- Unerlaubtes Glücksspiel, speziell im Sinne des Lotteriegesetzes
- Informationen, die Urheberrechte, ähnliche Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte verletzen
- Gewaltdarstellungen (StGB 135)
- Pornografische Schriften, Darstellungen und Bilder (StGB 197)
- Aufruf zu Gewalt (StGB 259)
- Rassistisch diskriminierende Inhalte (StGB 261bis)
5.2 Sofern einem Kunden derartige rechtswidrige Informationen bekannt werden, wird er gebeten, dies der MMM mitzuteilen. Die MMM wird, sofern möglich, Abklärungen vornehmen und die nötigen und möglichen Massnahmen treffen.
5.3 Die Untervermietung der bezogenen Dienstleistungen bei der MMM an Dritte ist nur und ausschliesslich nach entsprechender Vereinbarung mit der MMM erlaubt. Bei Zuwiderhandeln behält sich die MMM vor, den entsprechenden Vertrag fristlos zu kündigen oder entsprechende Schadenersatzforderungen gelten zu machen.
5.4 Der Kunde ist für die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration) verantwortlich. Die MMM kann keine Garantie dafür übernehmen, wenn der Internet-Zugang nicht auf allen Endgeräten einwandfrei möglich ist. Sollten Störungen auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich machen und kann die Störung nicht anders behoben werden, so ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Andernfalls ist die MMM berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen.
5.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die nötigen Sicherheitsvorkehrungen trifft, um einen sicheren Datenfluss zu gewährleisten. Er ist gegenüber der MMM für die Benützung seines Accounts verantwortlich. Passwörter und Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt werden. Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Benützers dennoch, so ist der Account-Inhaber für die allfälligen Folgen verantwortlich. Insbesondere sorgt der Kunde selbst für die Einhaltung der entsprechenden Alterslimiten beim Zugriff auf das Internet.
5.6 Der Benutzer hat sicherzustellen, dass sein Gebrauch des Internets sich innerhalb des geltenden Schweizer und allenfalls ausländischen Rechts bewegt. Dies umfasst neben dem Strafrecht insbesondere auch den Datenschutz und die Ausführungsgesetzgebung, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
5.7 Die im Voraus zu bezahlenden Gebühren richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen Individual-Vertrag des Kunden mit der MMM.
6. Störungsbehebung
6.1 Die Behebung von Störungen aller Art erfolgt schnellstmöglich. Bei Betriebsunterbrüchen infolge Störungsbehebung, Wartungsarbeiten, Einführung und Installation neuer Technologien oder ähnlicher Sachverhalte können gegen die MMM keinerlei Forderungen geltend gemacht werden.
6.2 Verlangt ein Kunde die Beseitigung von Störungen, die aufgrund der von der MMM auf sein Begehren durchgeführten Untersuchung auf Mängel der vom Anwender benützten Ausrüstung oder Fehler in deren Handhabung zurückführen lassen, trägt der Kunde die entstandenen Kosten.
6.3 Kosten für Support durch Dritte werden von der MMM nicht übernommen.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Der Gebrauch des Internets birgt diverse Datenschutzrisiken für den Benützer. Die MMM bemüht sich um möglichst effiziente Sicherung mit wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen, kann aber keine Garantie gegen eine missbräuchliche Verwendung abgeben. Jeder Teilnehmer ist für Massnahmen zur Sicherung und Abschirmung seiner Daten und seines Netzes gegen das Eindringen oder anderweitige Angriffe auf diese durch unbefugte Dritte selbst verantwortlich.
7.2 Sollte der Beweis für einen Hacker-Angriff von einem Benutzer eines Internetzuganges der MMM vorliegen, behält sich die MMM das Recht vor, den Internetzugang ohne Vorankündigung zu deaktivieren. Die MMM behält sich weiter vor, allfällige rechtliche und strafrechtliche Schritte gegen den betreffenden Benutzer einzuleiten sowie Schadenersatz in entsprechender Höhe von ihm zu fordern.
7.3 Die MMM behält sich vor, auf begründetes Begehren Dritter die Identität des Kunden bekannt zu geben.
7.4 Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die ungültige oder unwirksame Bedingung ist vielmehr dann in einer Weise zu ergänzen oder durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.

